Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Die Geschäftsbedingungen sind Bestandteil und Grundlage des zwischen dem Auftraggeber und PRO CONSULT (PRO CONSULT Management- und Systemberatung GmbH) abgeschlossenen Vertrages. Abweichende Geschäftsbedingungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch PRO CONSULT. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, die mit diesen Bedingungen im Widerspruch stehen, sind für PRO CONSULT auch dann unverbindlich, wenn PRO CONSULT nicht ausdrücklich widersprochen hat.
2. Auftragsbestätigung
Aufträge werden erst durch die schriftliche Bestätigung von PRO CONSULT verbindlich. Alle anderen mündlichen oder schriftlichen Zusagen sind freibleibend. Jede Änderung der vereinbarten Bedingungen bedarf einer neuen, schriftlichen Vereinbarung.
3. Leistungstermine/-inhalte
Führen Ereignisse (z.B. Systemausfall, Abwesenheit vom Projektverantwortlichen des Auftraggebers, Verhinderung von Kursteilnehmern etc.) während der Durchführung eines Auftrages im Bereich des Auftraggebers zu Verzögerungen oder Unterbrechungen, so befreien sie den Auftraggeber nicht von der Zahlung des vereinbarten Honorars. Bei inhaltlichen oder zeitlichen Änderungen, die die Durchführung eines bereits erteilten Auftrages verhindern, oder bei Rücktritt seitens des Auftraggebers von einem bereits erteilten Auftrag, werden folgende Ausfallentschädigungen fällig:
Bei Bekanntwerden
bis 60 Tage vor Einsatzbeginn 0 % der Auftragssumme
bis 30 Tage vor Einsatzbeginn 50 % der Auftragssumme
danach 100 % der Auftragssumme
Generell gilt jedoch, dass PRO CONSULT sich stets mit dem Auftraggeber um eine einvernehmliche Lösung bemühen wird.
Grundlage der Berechnung sind geleistete Manntage/Stunden zuzüglich vereinbarter Spesen, Sonderkosten und gesetzlicher Mehrwertsteuer.
Soweit nicht anders vereinbart, wird ein Manntag angesetzt mit 8 Arbeitsstunden.
Die darüber hinausgehenden Arbeitszeiten werden gesondert berechnet.
4. Zahlung
Rechnungen werden monatlich gestellt und sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
5. Haftung von PRO CONSULT
PRO CONSULT haftet für durch ihre Mitarbeiter verursachten Schäden im Rahmen der gesetzlichen Haftpflichtversicherung bis zu einem Betrag von 5.000.000,00 EUR pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
6. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Offenbach am Main. Es findet deutsches Recht Anwendung.
Stand: März 2020